Häufige Fragen


Was ist mit dem Begriff „Erprobungsstufe“ genau gemeint?

Die Erprobungsstufe, gemeint sind damit die Klassenstufen 5 und 6, dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen (13-21 § 10, Schulgesetz NRW). In den Erprobungsstufenkonferenzen wird regelmäßig über die individuelle Entwicklung der Kinder, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten. Auch die ehemaligen GrundschullehrerInnen der Kinder nehmen an solchen Konferenzen teil; dieser enge Kontakt erscheint uns für die Gewährleistung eines sanften Übergangs von Grundschule zur weiterführenden Schule und der kontinuierlichen pädagogischen Arbeit besonders wichtig.Die Klassenstufen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit ohne Versetzung.

Wie wird über die Fortsetzung der schulischen Laufbahn am Ende von Klasse 6 entschieden?

Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann (§ 14, Schulgesetz NRW).Dies geschieht in engem Austausch mit allen Beteiligten. Während der Erprobungsstufe finden regelmäßig pädagogische Konferenzen mit allen in der Klasse unterrichtenden Lehrern statt.

Kann ein Jahr der Erprobungsstufe wiederholt werden?

Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d.h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 kann in Einzelfällen einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die dreijährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass aufgrund der Gesamtentwicklung danach eine Versetzung erreicht werden kann.

Welche Fächer werden in der Erprobungsstufe unterrichtet?

Am KHG werden in der Klasse 5 die Fächer Deutsch, Englisch (1. Fremdsprache), Mathematik, Politik, Kunst, Musik, Sport, Erdkunde, Biologie und Religion unterrichtet. In Klasse 6 wird der Fächerkanon leicht modifiziert (Geschichte und Physik statt Politik) und um die zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein) ergänzt. Zudem wird ab dem Schuljahr 2021 auch Informatik in der Klasse 6 unterrichtet. In welchem Stundenumfang die Fächer angeboten werden, können Sie der aktuellen Stundentafel entnehmen.

Welche Maßnahmen zur individuellen Förderung werden getroffen?

Individuelle Förderung findet bei uns auf verschiedenen Ebenen statt. Neben dem binnendifferenzierten und projektorientierten Arbeiten im Klassenverband gibt es verschiedene Förderangebote, um gezielt die Stärken unserer Schüler zu fördern und einzelne Defizite zu kompensieren. Dazu zählen beispielsweise das Förderband Englisch, die Rechtschreibförderung, das Ausgleichs- und Bewegungstraining (ABT) und das Konzentrations- und Entspannungstraining. Weitere individuelle Förderung wird in Form von Wettbewerbsteilnahmen, Unterrichtsprojekten oder Arbeitsgemeinschaften angeboten.

Findet in der Erprobungsstufe Nachmittagsunterricht statt?

In der Klasse 5 haben die Schüler keinen Nachmittagsunterricht. Dies ändert sich in der 6. Klasse, in der eine Doppelstunde in der 8./9. Stunde, d.h. von 14.25 Uhr bis 15.55 Uhr, unterrichtet wird.

Wie lange bleibt der Klassenverband bestehen?

Der zu Beginn der fünften Klasse bestehende Klassenverband bleibt in der Regel bis zum Ende der 9. Klasse, also bis zum Ende der Sekundarstufe I, bestehen; Lehrerwechsel erfolgen schrittweise.

Welche Fahrten sieht das Fahrtenkonzept des KHG für die Erprobungsstufe vor?

Kurz nach Schuljahresbeginn findet in der Klasse 5 eine erste Kennenlernfahrt nach Solingen-Gräfrath statt. Begleitet wird die Klasse vom Klassenlehrer, dem stellvertretenden Klassenlehrer sowie den Tutoren. Zu Beginn der Klasse 6 steht die einwöchige Klassenfahrt nach Bergneustadt an. Die Fahrt hat einen erlebnispädagogischen Schwerpunkt und findet in Zusammenarbeit mit „Natur bewegt“ statt.

Welche außerunterrichtliche Aktivitäten bietet das KHG den Schülern der Erprobungsstufe an?

Die Schüler der Erprobungsstufe haben vielfältige Möglichkeiten, sich jenseits des „normalen“ Unterrichts am KHG zu engagieren und zu beschäftigen. Eine Form der schulischen Mitwirkung und Gestaltung bietet die „Junior-SV“, die speziell für die unteren Jahrgangsstufen eingerichtet wurde und sich altersspezifische Themen zu eigen macht. Darüber hinaus existieren verschiedene AGs. Ein besonderes Angebot ist die Einrichtung der so genannten Streicherklasse, die in Kooperation mit der Musikschule stattfindet.

Ansprechpartner für weitere Informationen zur Erprobungsstufe: Frau Ebert, Frau Arend