Auslandsaufenthalte in der Oberstufe


Grundsätzlich steht jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen, sich für einen individuellen Aufenthalt im Ausland beurlauben zu lassen. Da im Zuge der Umstellung auf G9 der mittlere Schulabschluss und die Qualifizierung für die Oberstufe mit dem Schuljahresendzeugnis der 10. Klasse erteilt werden (Ende der Sekundarstufe I), ist zukünftig die Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase/EF) für Auslandsaufenthalte vorgesehen. Diese Empfehlung basiert nicht auf der individuellen Entscheidung der Schule, sondern gilt in NRW landesweit.

 

Merkblatt des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/Merkblatt-zum-Auslandsaufenthalt.pdf (Externer Link)

 

Vor Vertragsabschluss mit einem kommerziellen Anbieter oder auch einem privat organisierten Schüleraustausch/Auslandsaufenthalt muss das KHG den Antrag auf Beurlaubung genehmigen. Das entsprechende Formular für den formlosen Antrag sowie ein PDF mit Informationen zum Ablauf finden sich im Anhang. Außerdem empfehlen wir im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit der Klassenleitung und dem Mittelstufenkoordinator, damit die Schullaufbahn in unserem Schulsystem im Anschluss an den Auslandsaufenthalt problemlos fortgesetzt werden kann.

 

Ansprechpartner für weitere Information: Herr Baier


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Informationspräsentation zu Auslandsaufenthalten
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Antrag auf Beurlaubung im Rahmen eines genehmigten Schüleraustausches/Auslandsaufenthaltes
Formblatt_Antrag-2.pdf
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